OZG Breitband

Breitband-Ausbau

Vereinfachter Antrag für Kommunen

 

 

Frei zur Nachnutzung

Wer Digitalisierung will, muss den Breitband-Ausbau voranbringen. Zum Gelingen des Breitbandausbaus tragen neben den baulichen Kapazitäten aber vor allem die kommunalen Genehmigungsprozesse bei, welche in diesem Modellprojekt neu gedacht, gebündelt und ins Digitale überführt wurden.

Ab Ende 2022 soll das vereinfachte Verfahren zum Breitband-Ausbau gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bundesweit allen Kommunen offenstehen.

Sie können die Leistung nutzen als...

Kommune
Bundesland
Telekommunikationsunternehmen

So funktioniert das neue Verfahren

Der digitale Antrag auf Genehmigung zur Leitungsverlegung nach TKG §68 (3) vereinfacht das Verfahren für den Breitbandausbau. Neben Kommunen können auch Bundesländer sowie Telekommunikationsunternehmen das Tool für ihre eigene Planung nutzen.

 

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Der Antrag umfasst 5 Schritte: 

Schritt 1: Antrag qualifizieren

allgemeine Beschreibung
Verortung durch Adressangabe

 

 

Schritt 2: Leitungsverlauf kartieren

Bauabschnitte in Onlinekarte einzeichnen
Fachinformationen angeben
für bessere Planbarkeit sind besondere Geländedaten eingebunden (z.B. Wasser- und Naturschutzgebiete)

 

Schritt 3: Zeitraum und Finanzen

Zeitraum der Baumaßnahme festlegen
Finanzdaten angeben

Schritt 4: Anlagen hinzufügen

vorhandene Stellungnahmen, Vollmachten u.a. anhängen

 

Schritt 5: Zusammenfassung erstellen

Einsicht in Zusammenfassung
Antrag prüfen, abschließen und absenden

StandardXBreitband

Heterogene Prozesse überwinden


Die Vielzahl von kommunalen Verfahren und uneinheitliche Standards beim Datenaustausch führten häufig zu einer intransparenten Abwicklung und brachten das Bundesprojekt Breitbandausbau immer wieder ins Stocken.

Mitunter gingen Antragsdaten verloren und überregional agierende Beteiligte, etwa Telekommunikationsunternehmen, mussten sich je nach Vorhaben immer wieder neu in Verfahren einlesen, um eine Genehmigung zu erhalten. Zudem existierten unternehmensinterne digitale Tools, um Tiefbauprozesse zu planen, die wiederum nur bedingt mit anderen Tools verknüpft werden konnten. Solchen kleinteiligen Vorgängen steht das bundeseinheitlich geltende Telekommunikationsgesetz zum Breitbandausbau gegenüber, das ein allgemeines Infoportal fordert.



Einheitlich und verlustfrei: XBreitband

Damit die Genehmigungsprozesse einheitlich und interoperabel werden, hat der IT-Planungsrat einen Beschluss gefasst: Der Standard XBau, der bereits vom Land Rheinland-Pfalz erfolgreich eingesetzt wird, sollte weiterentwickelt werden, um den bundesweiten Breitbandausbau im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) voranzubringen.

Verantwortlich für die technologische Erweiterung ist die in Hamburg ansässige Leitstelle XPlanung/XBau. Die Planung im Austauschformat XPlanGML macht es nun möglich, dass Verläufe von Leitungstrassen nicht mehr als PDF-Anhang vorliegen, sondern elektronisch verlustfrei und visualisiert übermittelt werden können.

Mehr Informationen zur Erweiterung der Standards und zum Stand der Entwicklung von XBreitband sind im xRepository verfügbar.

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